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Der Sachverständige ist Experte auf einem Spezialgebiet, dass der Richter nicht beherrscht. Er wird gern als der "Gehilfe des Richters" bezeichnet. Nach dem Gesetz ist das Sachverständigengutachten ein Beweismittel.
Der Sachverständige leistet dreierlei. Er vermittelt dem Gericht in Form von Gutachten und Aussagen Erfahrungssätze und Spezialkenntnisse aus anderen Wissenschaften, Techniken und Berufen. Er wendet Regeln der Wissenschaft auf einen Streitfall an. Er ermittelt weiterhin Tatsachen, die der Richter als Laie selbst nur schwer feststellen kann. Jeder, der über die nötigen Sachkenntnisse verfügt, kann Sachverständiger sein. Zumeist werden aber die von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer öffentlich bestellten Experten von den Gerichten beauftragt. Der Sachverständige (Gehilfe des Richters) ist gegenüber den Parteien des Rechtsstreites unparteiisch.
Ein Gutachten, dass sich das Gericht zu eigen macht, wird von diesem in Auftrag gegeben. Es ist Teil des Prozesses. Gerichtliche Gutachten sind Beweismittel. Gutachten, die von Privatpersonen in Auftrag gegeben werden, haben nicht den Stellenwert eines gerichtlichen Gutachtens.
